63 dass die Beschuldigte detailliert hätte antworten können. Andererseits wurde der Beschuldigten am 9. November 2020 vorgehalten, sie habe ausgesagt, am Sonntagabend zwei Filme geschaut zu haben, nachdem U.________ schlafen gegangen sei, woraufhin sie gefragt wurde, ob sie beide Filme bei HollyStar heruntergeladen habe (pag. 616 Z. 82 ff.). Darauf – und dies erachtet die Kammer vorliegend als ausschlaggebend – antwortete die Beschuldigte Folgendes: «Ja, das habe ich. Einen habe ich gekauft. Den habe ich nicht fertiggeschaut. Einer war ein Gratisabonnement. Einen habe ich komplett geschaut.