Zwischen dem Abend des 19. Oktobers 2020 und ihrer zweiten Einvernahme am 2. November 2020 vergingen mehr als zwei Wochen, weshalb auch der seither vergangene Zeitablauf dazu geführt haben könnte, dass sie die (einmalige) Frage nach dem Inhalt des Films nicht wirklich beantworten konnte. Soweit die Verteidigung oberinstanzlich vorbrachte, die Beschuldigte sei diesbezüglich schlicht nicht im Detail befragt worden, kann ihr indes nicht gefolgt werden. Einerseits bot die offene Fragestellung («Können Sie den Filminhalt vom ‹Tulpen-Film› wiedergeben?» [pag. 600 Z. 831]) durchaus die Möglichkeit,