Jedoch konnte die Beschuldigte den Inhalt des gestreamten Films «Tulpenfieber» anlässlich ihrer Einvernahme vom 2. November 2020 nicht wiedergeben (vgl. E. II.11.10.1 hiervor). Daraus lässt sich zwar nicht zwingend schliessen, dass sie den Film nicht geschaut hätte. Zwischen dem Abend des 19. Oktobers 2020 und ihrer zweiten Einvernahme am 2. November 2020 vergingen mehr als zwei Wochen, weshalb auch der seither vergangene Zeitablauf dazu geführt haben könnte, dass sie die (einmalige) Frage nach dem Inhalt des Films nicht wirklich beantworten konnte.