Für die Vorinstanz wirft diese fehlende Aktivität Fragen auf. Der Kammer erscheint es indes grundsätzlich ohne Weiteres denkbar, dass die Beschuldigte ihr Mobiltelefon nicht behändigte, weil sie ihre ganze Aufmerksamkeit dem Film «Tulpenfieber» widmete, der während dieser Zeit nachweislich auf ihrem iPad abgespielt wurde, zumal es sich bei den erwähnten Benachrichtigungen nur um insgesamt drei Nachrichten handelte und in der fraglichen Zeit kein Anruf auf dem iPhone der Beschuldigten einging.