Das sei falsch und nicht erstellt. Sie sei schlicht nicht im Detail befragt worden und hätte zu diesem Zeitpunkt nicht daran gedacht, dass der Inhalt in diesem Verfahren solche Bedeutung bekommen würde. Deshalb könne ihr nicht zum Vorwurf gemacht werden, dass sie nicht im Detail ausgesagt habe. Auch aus der Auswertung ihres Streaming-Verhaltens gehe hervor, dass sie Filme wiederholt mehr als einmal geschaut habe. Der Vorwurf, sie habe «Tulpenfieber» ein zweites Mal geschaut, weil sie ihn beim ersten Mal nicht gesehen habe, gehe fehl (pag. 5257). Weiter gebe es eine SMS der Beschuldigten an Dr. Q.________ vom 18. Oktober 2020 um 21:56 Uhr.