11.10.3 Erwägungen der Vorinstanz Die Vorinstanz erachtete zunächst als auffällig, dass die Beschuldigte zwischen 21:16 Uhr und 22:59 Uhr ihr Mobiltelefon weder verwendet noch bewegt und auf einkommende Benachrichtigungen von Doodle, Instagram und Facebook auf dem iPhone und dem iPad nicht reagiert habe. Dies werfe Fragen auf, zumal der Film «Tulpenfieber» vollständig abgespielt worden sei und die Beschuldigte bei der Einvernahme vom 2. November 2020 über den Inhalt dieses Filmes nur sehr rudimentär («Ein Liebesfilm. Eine junge Frau mit einem älteren Mann zusammen. Es ist ein ganz trauriger Film») habe Auskunft geben können.