wurde. Trotz dieser verbleibenden Unsicherheit stellt das Ergebnis der geometri- 58 schen Vergleichsanalyse aus Sicht der Kammer ein Indiz dafür dar, dass die Beschuldigte am 18. Oktober 2020 um 21:39 Uhr mit ihrem Cadillac auf der Hauptstrasse in Richtung R.________ vor der Y.________bank Z.________ durchgefahren ist. 11.10 Anwesenheit der Beschuldigten in W.________ 11.10.1 Aussagen der Beschuldigten Die Beschuldigte gab konstant an, ihre Wohnung in W.________ am Abend des 18. Oktobers 2020 nicht mehr verlassen zu haben (vgl. pag. 600 Z. 805 ff.