Die Erstellung des 3D-Modells der Örtlichkeit und des Cadillacs der Beschuldigten war erforderlich, um überhaupt erst einen Vergleich vorzunehmen. Aus den Überwachungsaufnahmen der Tatnacht konnten und wurden indes keine 3D-Modelle erstellt, weshalb es auch keine Übereinstimmung von 3D-Modellen der aufgenommenen Fahrzeuge mit dem im Nachhinein erstellten 3D-Modell des Cadillacs der Beschuldigten geben kann. Zudem wurden mit dem Cadillac der Beschuldigten Vergleichsfahrten durchgeführt, auf denen auch die Scheinwerfer von der Überwachungskamera aufgenommen wurden, und diese Aufnahmen wurden in die Auswertung einbezogen.