vgl. auch Gegenüberstellung der Aufnahmen auf pag. 551 f.). Vor diesem Hintergrund besteht nach Ansicht der Kammer eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass es sich beim zweiten um 21:39 Uhr von der Überwachungskamera aufgenommenen Fahrzeug um den Cadillac der Beschuldigten handelte. An dieser Einschätzung ändern auch die oberinstanzlichen Einwände der Verteidigung nichts. Bei der geometrischen Auswertung handelte es sich offenkundig um eine technische und komplizierte Angelegenheit. Die Erstellung des 3D-Modells der Örtlichkeit und des Cadillacs der Beschuldigten war erforderlich, um überhaupt erst einen Vergleich vorzunehmen.