Zwar bleibe eine kleine Unsicherheit, ob das Licht in der Tatnacht schon defekt gewesen sei, aber es sei sehr unwahrscheinlich, dass ein anderes so passendes Auto auf dieser Strecke zur relevanten Zeit durchgefahren sei. Zwischen der MFK-Prüfung und der Tat seien sechs Wochen vergangen, das Licht könne sehr wohl während dieser Zeit kaputtgegangen sein (pag. 5264 f.). 11.9.4 Würdigung der Kammer Gemäss Berichtsrapport vom 2. November 2020 wurden Abklärungen zu allfälligen Videoüberwachungen auf der Strecke zwischen dem Tatort und der Wohngemeinde der Beschuldigten getätigt.