Die Beschuldigte habe das Auto nach dem 19. Oktober 2020 nicht mehr gefahren, dies spreche dafür, dass das im Scheinwerfer festgestellte Kondenswasser erst in diesem Zeitraum in den Scheinwerfer gelangt und das Licht erst später defekt gegangen sei. Das Auto sei am 4. September 2020 geprüft worden, mit einem defekten Abblendlicht wäre es nicht abgenommen worden. Am 11. Oktober 2020 habe die Beschuldigte das Auto zum Verkauf ausgeschrieben, da hätten die Lichter einwandfrei funktioniert. Dass eine Woche später plötzlich ein Licht nicht mehr funktioniert haben soll, sei nicht realistisch.