Das Fahrzeug sei am 16. November 2020 durchsucht worden, wobei weder Sicherstellungen noch sonstige Feststellungen hätten gemacht werden können. Bereits am 19. Oktober 2020 sei das Fahrzeug durch die Polizei untersucht worden, auch dort habe kein defektes Licht festgestellt werden können. Die Beschuldigte habe das Auto nach dem 19. Oktober 2020 nicht mehr gefahren, dies spreche dafür, dass das im Scheinwerfer festgestellte Kondenswasser erst in diesem Zeitraum in den Scheinwerfer gelangt und das Licht erst später defekt gegangen sei.