11.9.3 Oberinstanzliche Vorbringen der Parteien Die Verteidigung führte oberinstanzlich im Wesentlichen aus, der Cadillac sei am 9. November 2020 sichergestellt und nach dessen Überführung festgestellt worden, dass bei der linken Beleuchtungseinheit vorne das Abblendlicht nicht funktioniere. Die Vergleichsfahrten seien am 2. März 2021 durchgeführt worden. Wann das defekte Licht wirklich festgestellt worden sei, sei nicht dokumentiert. Das Fahrzeug sei am 16. November 2020 durchsucht worden, wobei weder Sicherstellungen noch sonstige Feststellungen hätten gemacht werden können.