_ – nachdem er aufgrund des wahrgenommenen Geräusches zum Kreisverkehr blickte – den Richtung Z.________ wegfahrenden Cadillac der Beschuldigten, nicht aber die Lenkerschaft erkennen konnte. Die Ausfahrt des Kreisels Richtung Z.________ liegt im Übrigen direkt rechts neben der Brücke der Ausfahrt von der Autobahn, womit auch erklärbar ist, weshalb AC.________ ausführte, er habe den Cadillac direkt bei – und entgegen der Verteidigung nicht «auf» – der Autobahnbrücke gesehen (vgl. pag. 971 Z. 72 f.).