Bei einer gewollten Rache wäre zudem viel eher zu erwarten gewesen, dass AC.________ ausgesagt hätte, auch die Beschuldigte am Steuer gesehen zu haben. Er gab aber durchgehend an, die Lenkerschaft des Cadillacs nicht gesehen zu haben. Er belastete die Beschuldigte damit nie direkt, dies entgegen der Verteidigung, die oberinstanzlich aufgrund der Sichtung des Cadillacs der Beschuldigten doch von einer direkten Belastung ausging (vgl. pag. 5272). Überdies stellt auch die angeblich fehlende Akzeptanz von AS.________ und AC.________ für selbständige Frauen (vgl. das diesbezügliche Vorbringen der Beschuldigten auf pag. 5236 Z. 37 ff. und Z. 41 f.; vgl. weiter auch ihre Ausführungen auf pag.