53 gesehen habe und sich mit seiner Aussage einzig bei der Beschuldigten rächen wolle. Hätte er die Beschuldigte falsch belastet, hätte er damit sein Motiv von sich aus dargelegt, was aus Sicht der Kammer keinen Sinn ergibt – wobei eine Auseinandersetzung über eine nicht zufriedenstellende und/oder zu teure Autoreparatur ohnehin keinen nachvollziehbaren Grund für eine Falschbelastung in einem Mordfall darstellt und der Konflikt nicht einmal AC.________, sondern seinen Vorgesetzten betraf. Bei einer gewollten Rache wäre zudem viel eher zu erwarten gewesen, dass AC.