Massgeblich ist für die Kammer, dass AC.________ das Kerngeschehen seiner Beobachtung konstant und detailliert schilderte, nämlich, dass er zuerst aufgrund des ihm bekannten Geräusches des defekten Klimakompressors überhaupt auf das Fahrzeug aufmerksam wurde und er in der Folge den Cadillac der Beschuldigten erkennen konnte, ohne zu sehen, wer oder wie viele Personen sich darin befand(en). Daran ändert nichts, dass AC.________ zwei Jahre später anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung seine Wahrnehmungen weniger genau und leicht abweichend darlegte, zumal Erinnerungen im Laufe der Zeit naturgemäss verblassen.