Sie hätten in der Werkstatt einmal ihre Felgen nicht gefunden, der Chef von AC.________ habe Angst vor ihr gehabt (pag. 1307 Z. 234 ff.). Aus den hiervor dargelegten Aussagen von AC.________ und AS.________ ergibt sich, dass diese ihre Ankunftszeit an der Tankstelle am Abend des 18. Oktobers 2020 anfänglich auf ca. 22:30 Uhr resp. 23:00 Uhr (AC.________) bzw. ca. 22:35 Uhr (AS.________) schätzten. Aus ihren Erläuterungen geht hervor, dass sie sich dabei auf ein vorgängig von AS.________ aufgenommenes Foto stützten und in der Folge die Wegzeit von der AX.________ resp. der AY.________ zur AR.________ Tankstelle zu grosszügig berechneten, wobei sich AC.