1307 Z. 212 ff.). Zu ergänzen bleibt, dass AC.________ bereits anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 10. November 2020 auf Frage, was er über die Beschuldigte sagen könne, darlegte, der Werkstattleiter habe gesagt, sie habe eine kurze Zündschnur; sie sei damals wegen den Bremsen hinten zur Werkstatt gekommen, wobei der Werkstattleiter damals rausgegangen sei und sie gefragt habe, «was soll das? Was soll die Scheisse?» (pag. 974 Z. 213 ff.). Auch AS.________ berichtete von sich aus, er wisse von AC.________, dass die von diesem erwähnte Kundin ein Aggressionsproblem habe. Sie hätten in der Werkstatt einmal ihre Felgen nicht gefunden, der Chef von AC.