Bei der zweiten Einvernahme vom 10. November 2020 führte AC.________ auf Frage nach der Ankunftszeit bei der Tankstelle am 18. Oktober 2020 aus, dies müsste zwischen 23:00 Uhr und 00:00 Uhr gewesen sein, er habe nicht auf die Uhr geschaut, vermutlich seien sie eher angekommen (pag. 970 Z 31 ff.). Bezüglich seiner Feststellungen, die ihn bewogen hätten, zur Polizei zu gehen, gab er an, zwischen 23:00 Uhr und 00:00 Uhr ein ihm aus der Werkstatt bekanntes Geräusch gehört und daraufhin den Cadillac erkannt zu haben (pag. 970 Z. 40 ff.). Auf Frage, worauf er seine zeitlichen Angaben stütze, führte AC.________ aus, sie hätten vorgängig bei der AX.