_ gesprochen hatten. Dies aus nachfolgenden Gründen: Im Rahmen seiner Ersteinvernahme vom 23. Oktober 2020 erklärte AC.________, am Sonntag, 18. Oktober 2020 um ca. 22:30 Uhr auf dem Parkplatz der AR.________ Tankstelle an der AA.________allee in R.________ gewesen zu sein. Als er um ca. 00:12 Uhr auf die Uhr geschaut habe, sei er immer noch auf dem Parkplatz gewesen. Den Zeitpunkt, in welchem er den grauen Cadillac der Beschuldigten aufgrund des ihm durch die Reparatur bei AT.________ bekannten Geräusches des defekten Klimakompressors erkannt habe, sei zwischen 23:00 Uhr bis ca. 00:00 Uhr gewesen (vgl. pag. 967 Z. 21 ff.). Bei der zweiten Einvernahme vom 10. November 2020 führte AC.