Anlässlich der Einvernahme vom 05.12.2022 an der Hauptverhandlung schilderte AC.________ sodann erneut, dass er sich umgedreht habe, weil er das Geräusch gekannt und das Auto dann an der Farbe erkannt habe. Auffallend sei auch die Anordnung des Nummernschildes gewesen (Bd. XV pag. 4497 Z. 14-20).