In den zwei tatnächsten Einvernahmen habe AC.________ immer gesagt, die Nummernschildhalterung gesehen zu haben, und habe diese sogar eingezeichnet. Die Nummernschildbefestigung sei auch im Gespräch mit AS.________ ein Thema gewesen, zu einem Zeitpunkt, in dem die Tat noch gar nicht bekannt gewesen sei. Diese Aussage bestätige, dass AC.________ das Auto bereits vor Bekanntwerden der Tat aufgefallen sei und er mit AS.________ darüber gesprochen habe. Zudem gebe es keine Hinweise, dass sich AC.