_, er habe AC.________ nach dessen Aussagen bei der Polizei abgeholt und dieser habe ihm beim Schiessstand die ganze Geschichte erzählt. Zudem sei die Beschuldigte sowohl vor dem 18. Oktober 2020 als auch am 19. Oktober 2020 mit dem Auto gefahren. Weder sie noch sonst jemand habe das angeblich so markante Geräusch festgestellt. Unbestrittenermassen sei das Geräusch nur mit eingeschalteter Klimaanlage erzeugt worden. Sei die Anlage aus, ergebe sich kein Geräusch. Die Beschuldigte habe die Klimaanlage nicht benutzt, schon gar nicht in einer kalten Oktobernacht. Deshalb habe sie das Geräusch auch nicht festgestellt.