Wäre die Beschuldigte auf die Brücke gefahren, hätte er sie nicht sehen können und die Beschuldigte wäre dann in die entgegengesetzte Richtung gefahren. Auch die angebliche Wahrnehmung bezüglich Winterreifen könne nicht stimmen. Wenn er sich erst umgedreht habe, als er das Geräusch gehört habe, wäre das beim Gas geben in der Ausfahrt des Kreisels gewesen. Er hätte das Auto also nur ganz kurz von hinten sehen und aus dieser Perspektive die Felgen oder Reifen nicht erkennen können. Hätte er das Fahr-