noch andere, die in der Nähe der Beschuldigten gewohnt hätten, hätten gesagt, das Auto mache ein auffälliges oder lautes Geräusch. Weiter stelle sich die Frage, wieso AC.________ sich erst fünf Tage später bei der Polizei gemeldet habe, obwohl er das Auto angeblich sofort erkannt habe. Auch habe er den Fahrzeugführer nicht erkannt, was seine Aussagen noch weniger verwertbar mache, und er habe ein Chaos mit der Zeit gehabt. So ein Zeuge sei nicht glaubwürdig. Seine Aussagen könnten nicht als Hinweise für eine Täterschaft der Beschuldigten verwertet werden (pag. 4553 ff.).