Es sei davon auszugehen, dass AC.________ das Geräusch damals bei geöffneter Motorhaube gehört habe. Jetzt wolle er es plötzlich beim Vorbeifahren gehört haben, in rund 40 Meter Entfernung, bremsend in einem Kreisel. Aber sonst habe niemand das Geräusch wahrgenommen; AS.________ habe das Fahrzeug nicht gesehen und auch nichts Spezielles festgestellt. Alles, was AS.________ über das Auto habe sagen können, habe er von AC.________ erfahren. Weder AE.________ noch andere, die in der Nähe der Beschuldigten gewohnt hätten, hätten gesagt, das Auto mache ein auffälliges oder lautes Geräusch.