Er habe sich die notwendige Info ohne Weiteres aus dem Internet beschaffen können. Aus der Distanz in der Nacht innerhalb von wenigen Sekunden zu erkennen, wo sich das Nummernschild befinde und sich das auch noch merken zu können, sei nicht realistisch. Zudem habe er das Auto der Beschuldigten gekannt, er wohne in der unmittelbaren Nachbarschaft des Hauses, welches die Beschuldigte betreut habe. Auch ihr CD.________ (Unternehmen) befinde sich in der Nähe des Arbeitgebers von AC.________. Auf dem