Das Auto habe er an der Farbe erkannt und daran, dass es dieses Auto nicht oft gebe in der Region. Er habe darauf hingewiesen, dass das Kontrollschild seitlich unter der Heckscheibe angebracht gewesen sei. Die Beschuldigte habe ihr Kontrollschild jeweils so am Cadillac angebracht. Er habe das Auto als Mechaniker kurz vorher repariert und sei wegen des auffälligen Geräusches, das beim Gas geben entstanden sei, überhaupt darauf aufmerksam geworden. Es sei zutreffend, dass es sich beim grauen Cadillac um ein recht seltenes und damit auffälliges Fahrzeug handle.