Die Staatsanwaltschaft führte zusammengefasst aus, die Beschuldigte werde im Weiteren durch die Aussage von AC.________ belastet, der ihren Cadillac in der Tatnacht auf dem Weg nach Z.________ gesehen habe. Die Beschuldigte habe ausdrücklich festgehalten, ihren Wagen noch nie jemandem zum Gebrauch überlassen zu haben. AC.________ habe erklärt, als er das Geräusch des Autos gehört habe, habe er dieses gesehen und gesehen, dass es ein Cadillac sei. Das Auto habe er an der Farbe erkannt und daran, dass es dieses Auto nicht oft gebe in der Region.