Dass sich eine unbeteiligte Drittperson für persönliche Angelegenheiten interessieren und sich extra Zeit für die Zerstörung des iPhones nehmen würde, ist nicht zu erwarten. Die genannten Umstände deuten in ihrer Gesamtheit stark auf die Beschuldigte als Täterin hin, weshalb die Kammer die Situation im Schlafzimmer des Opfers als weiteres Indiz würdigt. 11.8 Sichtung des Cadillacs der Beschuldigten in der Tatnacht 11.8.1 Erstinstanzliche Vorbringen der Parteien Die Staatsanwaltschaft führte zusammengefasst aus, die Beschuldigte werde im Weiteren durch die Aussage von AC.