44 als einzige Person in der Wohnung des Opfers, als um 18:49 Uhr die Nachrichten- App auf seinem iPhone geöffnet und anschliessend ein Snapshot der Nachrichten erstellt wurde. Es gibt somit ein nachgewiesenes Interesse der Beschuldigten am iPhone und den Nachrichten des Opfers wenige Stunden vor der Tat. Dass sich eine unbeteiligte Drittperson für persönliche Angelegenheiten interessieren und sich extra Zeit für die Zerstörung des iPhones nehmen würde, ist nicht zu erwarten.