Insbesondere zeugt die Beschädigung des iPhones 10 bis 15 Minuten vor der Tat davon, dass Emotionen im Spiel waren (vgl. diesbezüglich E. II.11.13.4 hiernach). Dafür kommt aus Sicht der Kammer einzig die Beschuldigte in Betracht, die selbst eingestand, das iPhone ihres Ehemannes regelmässig kontrolliert zu haben. Zudem war sie neben ihrem Sohn