hem Mass für eine Übereinstimmung zwischen der fraglichen Spur (Ass. 191.2) und der Abbildung des Daumens der rechten Hand ab dem auf die Beschuldigte lautenden Daktybogen (pag. 1929; pag. 1971). Gemäss den Schlussfolgerungen im Rapport Forensik handelte es sich bei dem im Staub gesicherten Fingerabdruck um eine frische Spur (pag. 1933). Angesichts dieser Spurenlage kann nach Ansicht der Kammer der Einschätzung im Rapport Forensik vorbehaltlos gefolgt werden, wonach es sehr wahrscheinlich erscheint, dass sich die Beschuldigte zeitnah zum Delikt im Bereich der Nachttischschublade aufhielt, diese öffnete und nach etwas suchte und dabei auch das iPhone berührt und beschädigt wurde (pag.