Auf dem Ladekabel wurde ein DNA-Abrieb gesichert (pag. 197.1), dessen Auswertung ein inkomplettes komplexes Mischprofil ergab, wovon das Hauptprofil den Merkmalen aus dem Profil des Opfers entsprach, während in der sehr schwach ausgeprägten Nebenkomponente an 10-13 Loci Merkmale ersichtlich waren, die mit den Merkmalen aus dem Profil der Beschuldigten übereinstimmten (pag. 1929; pag. 1973). Weiter wurde auf einer Kartonbox in der Nachttischschublade des Opfers ein Fingerabdruck (Ass. 191.2) sichergestellt. Aufgrund der eingeschränkten qualitativen Gegebenheiten war eine abschliessende Befundverwertung zwar nicht möglich, die Auswertung des Fingerabdrucks sprach jedoch in sehr ho-