Die vormalige Verteidigung brachte im Wesentlichen vor, es sei nicht erstaunlich, dass es DNA-Spuren der Beschuldigten am Mobiltelefon des Opfers gebe. Einen Grund, weshalb sie das Mobiltelefon hätte zerstören sollen, gebe es keinen. Die Beschuldigte habe auch die Fernbedienung des Apple TV am Ladekabel aufgeladen. Die ungelesene Nachricht einer gewissen AP.________, die im Anzeigerapport als mögliches Motiv erwähnt werde, sei auf dem Display vollständig zu sehen gewesen. Am 18. Oktober 2020 um ca. 18:51 Uhr sei ein Screenshot der Nachrichten gemacht worden, die Nachricht dieser AP.