Es sei naheliegend, dass für das Trennen des Mobiltelefons vom Stromnetz der telefonseitige Stecker des Ladekabels berührt worden sein musste, da der Stecker am anderen Ende des Kabels am nächsten Morgen noch in der Steckdose eingesteckt gewesen sei. Die DNA-Spuren auf dem Stecker des Ladekabels seien ein Indiz dafür, dass die Beschuldigte diesen Stecker berührt, das Mobiltelefon vom Strom genommen und anschliessend mutwillig zerstört habe (pag. 4516 f.). Die vormalige Verteidigung brachte im Wesentlichen vor, es sei nicht erstaunlich, dass es DNA-Spuren der Beschuldigten am Mobiltelefon des Opfers gebe.