schen iPhone und eingesetzter SIM-Card, womit vermutungsweise um ca. 22:09 Uhr eine Beschädigung stattgefunden habe, während bei einer früheren Beschädigung die Glassplitter auf der Bettkante durch das Zubettgehen oder durch die Decke weggewischt worden wären), erachtete die Vorinstanz als erstellt, dass die Täterschaft das iPhone des Opfers am 18. Oktober 2020 um 22:09:36 Uhr ausgesteckt haben musste, bevor dieses gegen 22:20 Uhr vom Restaurant F.________ nach Hause gekommen sei. Weiter bestehe eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit für eine Beschädigung des iPhones sogleich im Anschluss an das