Folglich misst die Kammer dem Handschuhfragment keine massgebliche Bedeutung zu. 11.7 Situation im Schlafzimmer des Opfers 11.7.1 Erwägungen der Vorinstanz Ausgehend von der Situation im Schlafzimmer des Opfers (weit geöffnete Schublade des linken Nachttisches, darunter iPhone des Opfers mit zersplittertem Bildschirm, Bildschirmscherben auf der Bettkante und am Boden in der Nähe des iPhones, oberhalb des Nachttisches eingestecktes iPhone-Ladekabel) und den Analyse- und Ermittlungsergebnissen bezüglich des iPhones des Opfers (eingesteckt am 18. Oktober 2020 um 17:55:24 Uhr, ausgesteckt um 22:09:36 Uhr;