Die ebenfalls auf der Innenseite des Handschuhfragments sichergestellten Spuren der Beschuldigten weisen ebenfalls nicht zwangslos auf einen Tatzusammenhang hin, da auch diesbezüglich unklar ist, zu welchem Zeitpunkt diese Spur entstanden und ein Kontakt zeitlich weit vor der Tat ohne Weiteres denkbar ist. Insgesamt ergeben sich diverse alternative Erklärungsmöglichkeiten, wie und insbesondere wann die Spuren der Beschuldigten und des Opfers auf die Innenseite des Handschuhfragments gekommen sein könnten. Folglich misst die Kammer dem Handschuhfragment keine massgebliche Bedeutung zu.