Die Spuren auf der Innenseite des Handschuhfragments, welche darauf schliessen lassen, dass das Opfer diesen Handschuh zu einem nicht bestimmbaren Zeitpunkt getragen haben muss, schwächen diesen Tatzusammenhang indessen ab. Die ebenfalls auf der Innenseite des Handschuhfragments sichergestellten Spuren der Beschuldigten weisen ebenfalls nicht zwangslos auf einen Tatzusammenhang hin, da auch diesbezüglich unklar ist, zu welchem Zeitpunkt diese Spur entstanden und ein Kontakt zeitlich weit vor der Tat ohne Weiteres denkbar ist.