39 Nach Ansicht der Kammer kann der vorinstanzlichen Beweiswürdigung vollumfänglich zugestimmt werden. Die Fundsituation im Eingangsbereich, wo die Attacke auf das Opfer stattgefunden hat, sowie der Umstand, dass nur noch ein Rest (Fingerkuppe) des schwarzen nitrilen Handschuhs genau in diesem Bereich, fast verdeckt durch die Kleider aus der Wäscherei, vorhanden war, deutet stark auf einen Zusammenhang zwischen dem Handschuhfragment und der Tat hin.