Dieses Argument verfängt nach Ansicht der Kammer ebenfalls nicht, da dies im Umkehrschluss auch für eine Dritttäterschaft gelten müsste. Aus dem Umstand, dass nicht noch mehr DNA der Beschuldigten festgestellt werden konnte, kann sie somit nichts zu ihren Gunsten ableiten. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Trainerjacke aus Sicht der Kammer in einem Zusammenhang mit der Tat stehen muss, ansonsten keine Erklärung für die in das Tatgeschehen passenden Bluttropfen des Opfers auf der linken Schulter der Jacke und deren Entsorgung im Container ersichtlich ist.