Der Täterschaft ist es im deutlich einzugrenzenden Tatzeitraum offensichtlich gelungen, die Wohnung des Opfers trotz der Anwesenheit von Mitarbeitenden in der Umgebung des Restaurants unerkannt zu verlassen und die Trainerjacke in einem der Container zu entsorgen. Es liegt auf der Hand, dass die Entsorgung der Trainerjacke im Container – wie im Übrigen auch die Tat selber – für die Täterschaft mit einem gewissen Risiko, gesehen zu werden, verbunden war. Dieser Umstand alleine führt nicht dazu, dass eine gewisse Handlung im Nachhinein als unwahrscheinlich einzustufen wäre.