37 hätte entsorgen müssen, was schlicht nicht möglich sei (pag. 5259). Nach Ansicht der Kammer sind diese Vorbringen nicht überzeugend. Der Täterschaft ist es im deutlich einzugrenzenden Tatzeitraum offensichtlich gelungen, die Wohnung des Opfers trotz der Anwesenheit von Mitarbeitenden in der Umgebung des Restaurants unerkannt zu verlassen und die Trainerjacke in einem der Container zu entsorgen.