Die vormalige Verteidigung führte aus, AF.________ sei in der Tatnacht bis 23:00 Uhr bei der Arbeit gewesen, der Container werde üblicherweise nach der Arbeit an die Strasse nach vorne geschoben, was ebenfalls um ca. 23:00 Uhr gewesen sei. Vorher habe der Container im Hinterhof gestanden, wo sich noch andere Mitarbeiter befunden hätten, um eine Zigarette zu rauchen oder nach Feierabend etwas zu trinken. Nach der Theorie der Staatsanwaltschaft hätte die Beschuldigte die Jacke in den Container werfen müssen, als dieser noch hinter dem Haus gestanden habe, mit dem Risiko, dass AF.________ oder ein anderer Mitarbeiter sie dabei ertappt hätte, was keinen Sinn ergeben würde (pag.