Während dies auch von der vormaligen Verteidigung nicht in Frage gestellt wurde (pag. 4552), wendete die Verteidigung oberinstanzlich ein, die Jacke sei gemäss U.________ am 19. Oktober 2020 in der Wohnung gehangen, was auch in der Fotodokumentation ersichtlich sei. Dieser Einwand trifft offensichtlich nicht zu; bei der im Container aufgefundenen Trainerjacke (pag. 1565) handelt es sich augenscheinlich nicht um die Jacke, die am 19. Oktober 2020 im Eingangsbereich der Wohnung fotografiert wurde (pag. 2027), zumal sich bereits die Breite des gelben Saums der Jacken stark unterscheidet.