641 Z. 381 ff.). Sodann wurde der Beschuldigten vorgehalten, dass im gleichen Container ein Papiertaschentuch gefunden worden sei, auf dem ihr Blut habe nachgewiesen werden können. Auf Frage, was sie dazu sage, führte die Beschuldigte aus, das wisse sie nicht. Ob es Periodenblut oder Nasenblut sei? Sie habe keine Verletzung gehabt, nicht an diesem Tag und auch nicht an den Tagen vorher. Sie habe kein Sparring und auch sonst nichts gehabt (pag. 641 Z. 387 ff.). Sie habe diese Jacke nie getragen, das schwöre sie bei ihrem Sohn (pag. 642 Z. 408 f.). Bei ihrer Schlusseinvernahme vom 8. Juli 2021 wurden der Beschuldigten erneut Bilder der Trainerjacke vorgehalten (pag.