Diese Sichtweise ergibt nach Ansicht der Kammer durchaus Sinn, zumal die Täterschaft gemäss Spurenbild mit dem Baseballschläger von links oben nach rechts unten geschlagen hat (vgl. E. II.11.3.4 hiervor) und den Schläger folglich über der linken Schulter aufgezogen haben muss. Demgegenüber finden sich in den Akten keinerlei Hinweise, dass und weshalb das Opfer die lose im Container gefundene Trainerjacke selber vor der Tat dort entsorgt haben könnte, oder wie sein Blut vor oder unabhängig von der Tat auf die Trainerjacke gekommen sein könnte. Mit der Vorinstanz besteht somit eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Täterschaft die Trainerjacke im Tatzeitpunkt getragen hat.