282.1) sichergestellt werden, wovon ein männliches Hauptprofil interpretierbar war, das beim Abgleich in der DNA-Datenbank keinem bekannten Profil zugeordnet werden konnte (No Hit). In der Folge nahm die Kriminaltechnik keinen Zusammenhang mit der Tat an, mit der Begründung, da es sich um ein Fremdprofil handle, könne davon ausgegangen werden, dass die Schirmmütze entgegen den Aussagen von U.________ nicht dem Opfer gehört habe (pag. 1979). Auf der Trainerjacke wurden sodann zwei Blutanhaftungen im Bereich der linken Schulter aussen (Ass. 280.1 und 280.2) sichergestellt (pag.